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Rechtliche Informationen zur Corona-Krise in Schweden

Stand: 19.05.2020

Auch wenn in Schweden wenige absolute Verbote gelten, ist das öffentliche Leben und aufgrund der Empfehlungen von Regierung und Behörden, aber auch infolge vieler Restriktionen, die etwa Arbeitgeber ihren Angestellten verordnet haben, stark eingeschränkt. Um die Auswirkungen auf die Wirtschaft abzumildern, hat die Regierung eine Vielzahl von Hilfspaketen beschlossen. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Regelungen und Fragen zusammen.

Welche staatlichen Hilfsmaßnahmen gibt es?

Zur Unterstützung der Wirtschaft hat die schwedische Regierung bisher folgendes beschlossen:

  • Eine einmalige Unterstützung, mit der 75% des prozentualen Umsatzverlustes im Verhältnis zu den Festkosten während der Monate März und April 2020 erstattet wird.
  • Neues Kurzarbeitergeld, damit die Betriebe Lohnkosten einsparen und Personal halten können. Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld sind bis Dezember 2020 anwendbar.
  • Reduzierung der Arbeitgeberabgaben und sog. Eigenabgaben auf Gehälter / Einkommen für die Monate März - Juni 2020 für alle Unternehmen.
  • Für besonders betroffene Branchen wie Hotels, Restaurants und bestimmte Einzelhändler ersetzt der Staat für die Monate April – Juni 50% von individuell vereinbarten Mietreduzierungen.
  • Aufschiebung der Gewinnsteuer 2019 in der Steuererklärung für Kleinstunternehmer (mit persönlicher Haftung), so dass bereits vorausbezahlte Steuer an diese zurückgezahlt werden konnten.
  • Erleichterungen bei Krankschreibung: Der Staat übernimmt des ersten sog. Karenztages (am ersten Tag einer Krankschreibung erhalten Arbeitnehmer in Schweden sonst kein Krankengeld), und es muss kein ärztliches Attest vorgelegt werden. Diese Regelung gilt nur befristet, jedoch aktuell ohne festes Enddatum.
  • Der Staat übernimmt zur Zeit die Lohnfortzahlung bei Krankheit und entlastet so die Arbeitgeber.
  • Stundung der Steuerschuld des Arbeitgebers bzgl. abzuführender MWSt., Arbeitgeberabgaben und vom Arbeitgeber einzubehaltender Lohnsteuer, um den Unternehmen Liquidität zu verschaffen; zusätzlich hat die Steuerbehörde erklärt, für die hiernach gestundeten Steuerschulden grdsl. die persönliche Haftung der Unternehmensleitung auszusetzen. Die Stundung ist ermöglicht für Steuern, die zwischen Januar und September 2020 zu deklarieren sind, und gilt für maximal 12 Monate.
  • Bereitstellung von Mitteln für neue Hilfskredite, die über die Geschäftsbanken vergeben werden sollen, wobei der Staat Bürgschaften über 70% der Kreditsumme übernimmt.
  • Erweiterte Finanzierungsrahmen für die staatlichen Förderinstitutionen Almi, Exportkreditnämnden und Svensk Exportkredit, damit diese innovative und exportorientierten Unternehmen vermehrt Kredite geben können
  • Staatliche Kreditbürgschaften für Fluggesellschaften

Wie kann der Arbeitgeber sonst noch Personalkosten einsparen?

Grundsätzlich gilt: das Arbeitsrecht gilt auch in der Coronakrise weiter und der Arbeitgeber kann nicht einseitig Arbeitnehmer beurlauben oder das Gehalt kürzen. Flexible Regelungen können aber vereinbart werden – mit der Gewerkschaft, wenn ein Tarifvertrag besteht, sonst individuell mit den Betroffenen. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sind Kündigungen unausweichlich.

Was gilt, wenn Verträge wegen Lieferschwierigkeiten oder Personalmangel nicht erfüllt werden können?

In Schweden gilt wie in Deutschland, dass Verträge grundsätzlich eingehalten werden müssen – mit Ausnahme von Umständen „höherer Gewalt“ (force majeure). Ob sich ein Vertragspartner wegen der Coronakrise darauf berufen kann, kommt aber wie immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

 

Abhaltung von Gesellschafter- und Mitgliedsversammlungen über Distanz

Versammlungen können ganz ohne physische Anwesenheit digital in Verbindung mit Briefwahl oder nur per Briefwahl abgehalten werden.

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Bettina Schütz-Gärdén

Dr. jur., Rechtsanwältin (Tyskland) und Advokat
Katja Ober

Katja Ober

Rechtsanwältin (Tyskland) und Advokat

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